Ratgeber · Germersheim & Südpfalz
Barrierefreie Website: Was das neue Gesetz für kleine Betriebe bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Seitdem fragen sich viele Betriebe, ob ihre Website jetzt barrierefrei sein muss. Für die meisten kleinen Betriebe lautet die Antwort: wahrscheinlich nicht als Pflicht, aber trotzdem sinnvoll. Hier steht, warum.
Worum es im Gesetz geht
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind, zum Beispiel für Menschen, die schlecht sehen, einen Screenreader verwenden oder keine Maus bedienen können.
Für Websites ist vor allem eine Gruppe wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen, also Onlineshops, Buchungen mit Vertragsschluss oder Bestellungen über die Website.
Wen es betrifft
Betroffen sind Unternehmen, die Verbrauchern über ihre Website etwas verkaufen oder buchen lassen, etwa ein Onlineshop, ein Ticketverkauf oder eine kostenpflichtige Kursbuchung.
Nicht betroffen sind reine Informationsseiten: Sie stellen Ihren Betrieb vor, nennen Öffnungszeiten und Kontaktdaten, und Kunden melden sich per Telefon oder Formular. Über die Website kommt dann kein Vertrag zustande.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Das trifft auf viele Cafés, Handwerksbetriebe und Praxen zu.
Grauzonen
Nicht immer ist die Grenze klar. Eine Online-Terminbuchung ohne Zahlung, ein Reservierungsformular oder ein Mitgliedsantrag lassen sich unterschiedlich einordnen. Sind Sie kein Kleinstunternehmen und bieten solche Funktionen an, lassen Sie den Einzelfall im Zweifel rechtlich prüfen.
Was barrierefrei konkret heißt
In der Praxis orientieren sich die Anforderungen an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA. Einige Beispiele:
Texte haben genug Kontrast zum Hintergrund. Bilder mit Inhalt haben einen beschreibenden Alternativtext. Die Seite lässt sich vollständig mit der Tastatur bedienen. Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen verständlich. Die Seite bleibt lesbar, wenn jemand die Schrift vergrößert. Überschriften sind sauber gegliedert, damit Screenreader die Struktur erkennen.
Wer unter das Gesetz fällt, muss außerdem in einer Erklärung beschreiben, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt.
Was bei Verstößen droht
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können verlangen, dass Mängel behoben werden, und Bußgelder verhängen, im schwersten Fall bis zu 100.000 Euro.
Warum es sich auch ohne Pflicht lohnt
In Deutschland leben fast acht Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, und viele Ältere sehen schlechter oder tun sich mit kleinen Schaltflächen schwer.
Viele Grundlagen der Barrierefreiheit machen eine Website für alle besser: gute Kontraste in der Sonne, große Schaltflächen auf dem Handy, klare Sprache. Und Suchmaschinen verstehen eine sauber gegliederte Seite besser.
Häufige Fragen
Mein Café hat nur eine Website mit Speisekarte. Muss ich etwas tun?
Nach dem BFSG in der Regel nicht: Über die Seite wird nichts verkauft, und viele Cafés sind ohnehin Kleinstunternehmen. Gute Lesbarkeit und Kontraste lohnen sich trotzdem.
Gilt das Gesetz auch für Vereine?
Das BFSG richtet sich an Anbieter, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in den Verkehr bringen. Eine typische Vereinswebsite mit Terminen und Ansprechpartnern fällt nicht darunter. Verkauft der Verein online Tickets oder Kurse, kann das anders aussehen.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?
Nein. Werkzeuge, die nachträglich ein Menü für Schriftgröße oder Kontrast einblenden, beheben die eigentlichen Probleme im Aufbau der Seite nicht. Barrierefreiheit entsteht beim Bauen: durch Struktur, Kontraste, Beschriftungen und Bedienbarkeit.
Sind Ihre Websites barrierefrei?
Wir setzen bei jeder Website die technischen Grundlagen guter Zugänglichkeit um, etwa Kontraste, eine klare Überschriftenstruktur und Bedienbarkeit per Tastatur. Muss Ihre Seite die Anforderungen des BFSG vollständig erfüllen, vereinbaren wir das ausdrücklich und planen es von Anfang an ein.
Barrierefreiheit von Anfang an
Wir sind ein Webdesign-Studio aus Germersheim. Im Erstgespräch klären wir, welche Funktionen Ihre Website braucht und ob dabei Pflichten zur Barrierefreiheit eine Rolle spielen können. Die Grundlagen guter Zugänglichkeit bauen wir immer mit ein.
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