Ratgeber · Germersheim & Südpfalz
Impressum: Welche Angaben auf Ihre Website gehören
Fast jede Website eines Betriebs, einer Praxis oder eines Vereins braucht ein Impressum. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen. Die gute Nachricht: Die Pflichtangaben sind überschaubar, und einmal richtig gemacht, müssen Sie selten wieder ran.
Wer ein Impressum braucht
Die Pflicht steht seit Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG); vorher regelte das das Telemediengesetz. Sie gilt für alle, die geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, einen digitalen Dienst anbieten. Praktisch heißt das: jede Website eines Unternehmens, eines Selbständigen oder einer Praxis.
Auch Vereine sollten ein Impressum haben. Ob sie im Einzelfall müssen, ist umstritten; das Risiko lohnt sich nicht. Keine Pflicht gibt es nur für rein private oder familiäre Seiten, etwa ein Urlaubsblog ohne Werbung.
Die Pflichtangaben
Name und Anschrift: der vollständige Name des Betriebs oder Inhabers und eine Anschrift, unter der Post zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht nicht.
Rechtsform und Vertretung: bei GmbH, UG, GbR, eingetragenem Verein und anderen Gesellschaften die Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen, also Geschäftsführer, Gesellschafter oder Vorstand.
Kontakt: eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Weg, meist die Telefonnummer.
Register: wenn Sie im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister stehen, das Registergericht und die Registernummer.
Steuerliche Nummern: eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn Sie eine haben. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.
Zusätzliche Angaben für bestimmte Berufe
Braucht Ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis, gehört die zuständige Aufsichtsbehörde ins Impressum. Bei Berufen mit Kammer, etwa Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Architekten, kommen die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und ein Hinweis auf die berufsrechtlichen Regeln mit Fundstelle dazu.
Im zulassungspflichtigen Handwerk nennen Sie in der Regel die zuständige Handwerkskammer und die Eintragung in die Handwerksrolle.
Wo das Impressum stehen muss
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. Bewährt hat sich ein Link mit der Bezeichnung „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite. Bezeichnungen wie „Info“ oder ein Impressum, das es nur als PDF zum Herunterladen gibt, sind riskant.
Auch Ihre Unternehmensprofile bei Facebook, Instagram oder LinkedIn brauchen ein Impressum. Meist genügt ein gut sichtbarer Link auf das Impressum Ihrer Website.
Was nicht mehr hineingehört
Viele Impressen enthalten noch einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU. Diese Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet, die Pflicht zum Link ist entfallen. Den Hinweis können Sie entfernen.
Einen Hinweis zur Verbraucherschlichtung müssen nur Unternehmen geben, die am Ende des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt haben, und alle, die zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichtet sind.
Ein Haftungsausschluss für Links, oft „Disclaimer“ genannt, ist keine Pflicht und schützt rechtlich kaum.
Inhaltlich Verantwortlicher
Veröffentlichen Sie regelmäßig redaktionelle Inhalte, etwa Neuigkeiten, Berichte oder einen Blog, verlangt der Medienstaatsvertrag zusätzlich eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift. Bei Vereinsseiten mit Spielberichten oder Nachrichten ist das häufig der Fall.
Checkliste
Name und Anschrift für die Zustellung von Post. Rechtsform und Vertretungsberechtigte. E-Mail und Telefon. Registergericht und Nummer, falls eingetragen. USt-IdNr. oder Wirtschafts-ID, falls vorhanden. Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsangaben, falls Ihr Beruf das verlangt. Link „Impressum“ auf jeder Seite. Kein Link mehr zur OS-Plattform.
Häufige Fragen
Muss meine Privatadresse ins Impressum?
Wenn Sie keine andere Geschäftsanschrift haben, ja. Es muss eine Anschrift sein, unter der Sie Post zuverlässig erreicht. Eine Geschäftsadresse, etwa ein Büro oder ein Coworking-Platz mit Postannahme, ist eine Alternative.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt?
Mitbewerber können abmahnen, und Behörden können ein Bußgeld verhängen. In der Praxis sind Abmahnungen das größere Risiko. Ein vollständiges Impressum kostet dagegen nur einmal etwas Sorgfalt.
Reicht ein Impressum-Generator?
Generatoren sind ein guter Startpunkt. Prüfen Sie das Ergebnis aber gegen Ihre tatsächliche Situation, besonders bei Berufen mit Kammer oder bei Vereinen.
Kümmern Sie sich darum?
Wenn wir Ihre Website bauen, binden wir Impressum und Datenschutzerklärung technisch richtig ein und fragen die nötigen Angaben bei Ihnen ab. Für den Inhalt bleiben Sie verantwortlich; eine Rechtsberatung leisten wir nicht.
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Wir sind ein Webdesign-Studio aus Germersheim. Impressum und Datenschutzerklärung planen wir bei jeder Website von Anfang an mit ein.
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